BuG: BuG II, A 2058
Jena 1. 5. 1784

H. Koch nach Akten des Jenaer Ratsarchivs (WZUJ 2, 1 S. 100)

Jena 1. 5. 1784

Am 1. Mai 1784 setzte Goethe die Ortsbesichtigung fort. Außer den vorher Beteiligten wurde auch Prof. Dr. Griesbach als „Deputatus Praelaturae Jenensis“ zugezogen, und Goethe erklärte ihnen: „Durch die gestern expedirte Beaugenscheinigung und gründliche Untersuchung der schadhaft gewordenen Gebäude hat sich allerdings gar mercklich vor Augen gelegt, daß die im Stadtrathsverzeichnis ausgeworfenen Schäden-Würderungen den gnädigsten Beabsichtigungen Serenissimi Clementissime Regentis durchgängig nicht gemäß geschehen und vielfältig die Arbitrirung, welche ihren wahren originem nicht in der letzten großen Eisfarth und Wasserfluth, sondern schon vorher in dem Alter der Gebäude und sonstigen Ursachen gefunden, dermalen mit in Computation gebracht. Es ist daher zu Nähertretung der Höchsten Absicht 1) als das erste und Haupt-Principium festzusetzen, daß die Frage lediglich von solchen Schäden sei, welche allein durch die Wasserfluthen und Eisfarth geursacht worden, und sind daher solche sorgfältig von solchen Beschädigungen zu separiren, deren Quellen in dem Alterthum der Gebäude oder sonstigen Ursachen oder auch wohl gar in Vernachlässigung und Unterlassung zeitiger Baureparaturen sich finden mögen. Daraus fließt die Nothwendigkeit, daß

2) solche Gebäude, wo dieser Passus vorkommt und das arbitrium der Beschädigung so mercklich differirt, nochmalen deren Beaugenscheinigung und Arbitrirung in Beyseyn und Zuziehung der adhibirten Taxatorum vorzunehmen und nach obigem Principio zu reguliren ist;

3) ist bey denen Gebäuden, deren Beschädigungs-Würderung dem gestrigen wahren Befund angemessen oder um eine Kleinigkeit different ist, ein besonderer Extract zu fertigen, die Eigentümer sind vor Fürstl. Commission zu laden und von ihnen zu erforschen, wieweit sie ihre Bau-Reparaturen bisher besorgt, da bey gestriger Expedition sich deren viele schon ergaben, oder wie sie solche zu besorgen disponirt, und es ist ihnen der Auswurf ihrer Taxen, auch, daß ex clementia Serenissimi Principis ihnen die Hälfte davon zu ihrer Erleichterung gereicht werden soll, bekannt zu machen; Jedoch ist hierbey wohl die Vorsicht nöthig, daß auch solche Personen, wo Armuth und Unvermögen es etwa erforderlich macht, der beabsichtigten würcklichen Verwendung halber invigilirt werden.

4) Wird es nötig seyn, der Vorsehung auf die Zukunft halber, besonders den Zimmerleuthen ernstlich einzubinden, daß sie bey künftigen Gebäuden oder deren Unterschwellungen durchaus keine Grundschwellen auf den bloßen Erdboden anlegen, sondern darauf sehen sollen, daß der Grund von Mauer- oder Steinwerk unterlegt werde, worauf erst die Schwellen gebracht werden müssen.“

Danach setzte Goethe in Begleitung von Seckendorf, Castrop, Paulßen, Griesbach und Bielcke die Ortsbesichtigung fort. Nach seiner Rückkehr empfing er im Schlosse die Hökenwitwe Heyne, die um eine Beihilfe bat, da ihr Haus durch Abreißen des Nachbarhauses gefährdet war, und er entließ sie mit der Zusicherung einer Beihilfe. Danach fuhr Goethe nach Weimar und überließ dem v. Castrop das Weitere.

W. H. Chr. Beck und G. Th. Weber an die Regierung in Weimar Ende 1785 (WZUJ 2,1 S. 102)

Jena 1. 5. 1784

Anlangend die Castropischen Quittungen wird des Herrn v. Goethe Exc. nicht entfallen sein, wie nach Hochdero ehemaligen Unterredung mit dem nun entschlafenen Herrn Hauptmann von Castrop Hochdieselben dergleichen Auszahlungen genehmigt und Rechnungsführer sodann darzu in Gnaden befehligt haben.

Zitierhinweis

Online-Edition:
BuG II, BuG02_A_2058 (Ernst Grumach/Renate Grumach), in: https://goethe-biographica.de/id/BuG02_A_2058.

Entspricht Druck:
BuG II, S. 454 f. (Ernst Grumach/Renate Grumach).

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