Wohlgebohrner Herr,
HochzuEhrender Herr Geheimde Conferentz-Rath!
Es gereichet mir zu einem besondern Vergnügen, daß bey
dem übersandten Concept der Quittung nichts zu erinnern
finde, als die Nahmen meiner Pflegbefohlenen einzusetzen:
ich habe die Stellen mit Röthel in Buchstaben bezeichnet
und unterpunctirt; das einzurückende aber auf das Weise
Blatt dieses Briefs geschrieben. Euer Wohlgebohren kan
freylich darin nicht abfallen, daß wenn der junge Peter im
Baumgarten sein Vermögen wüste, es ihn zu allerhand ver-
leiten könte, was Denenselben, als seinem nunmehrigen
Pflegvater, unangenehm wäre. So wie die Quittung ein-
gerichtet ist, lasse mir daher auch gefallen, daß dessen Unter-
schrifft wegbleibe. Dem Testament zufolge soll das
Legat in Louis d'or bezahlet werden; wie Euer Wohlge-
bohren aber schreiben, sind selbige nicht annehmlich. Ich hätte | 2 |
gewünschet, daß es gefällig gewesen wäre, mich von dem Cours
der annhemlichen Geld Sorten, besonders wie Carolins und
grosse Thaler in Sachsen gelten, und ob sich selbige mit dem
hiesigen Cours vergleichen, zu benachrichtigen, so hätte vor-
läuffig darnach die Einrichtung treffen können. So bald mir
das Handelshauß in Eysenach bekannt gemacht seyn wird,
werde das weitere gehörig besorgen. Indeßen habe ich die Ehre
in vorzüglicher Hochachtung zu verharren
Euer Wohlgebohren
gehorsamster Diener
CLA von Scholley
Malsfeld
dℓ:
a. Drey Frau und Fräulein Schwestern, als Frau Wil-
helmine von Beaulieu, Fräulein Caroline von
Lindau, und Frau Marie von Düring.
b. Die Frau von Beaulieu, Fräulein von Lindau und
Frau von Düring
S. finde an G.s Concept der Quittung nichts zu erinnern [...] als die Nahmen seiner Pflegbefohlenen einzusetzen (vgl. RA 1, Nr. 95). G.s Wunsch, P. Im Baumgarten nichts von seinem Guthaben mitzuteilen, stimme er zu und verzichte auf dessen Unterschrift. Für die Auszahlung des Legats möge G. ihm das Wertverhältnis der in Sachsen geltenden Zahlungsmittel und das Handelshauß in Eysenach bekannt machen (vgl. RA 1, Nr. 108).
Wohlgebohrner Herr, HochzuEhrender Herr Geheimde Conferentz-Rath!
Es gereichet mir zu einem besondern Vergnügen, daß bey dem übersandten Concept der Quittung nichts zu erinnern finde, als die Nahmen meiner Pflegbefohlenen einzusetzen: ich habe die Stellen mit Röthel in Buchstaben bezeichnet und unterpunctirt; das einzurückende aber auf das Weise Blatt dieses Briefs geschrieben. Euer Wohlgebohren kan freylich darin nicht abfallen, daß wenn der junge Peter im Baumgarten sein Vermögen wüste, es ihn zu allerhand verleiten könte, was Denenselben, als seinem nunmehrigen Pflegvater, unangenehm wäre. So wie die Quittung eingerichtet ist, lasse mir daher auch gefallen, daß dessen Unterschrifft wegbleibe. Dem Testament zufolge soll das Legat in Louis d'or bezahlet werden; wie Euer Wohlgebohren aber schreiben, sind selbige nicht annehmlich. Ich hätte| 2 | gewünschet, daß es gefällig gewesen wäre, mich von dem Cours der annhemlichen Geld Sorten, besonders wie Carolins und grosse Thaler in Sachsen gelten, und ob sich selbige mit dem hiesigen Cours vergleichen, zu benachrichtigen, so hätte vorläuffig darnach die Einrichtung treffen können. So bald mir das Handelshauß in Eysenach bekannt gemacht seyn wird, werde das weitere gehörig besorgen. Indeßen habe ich die Ehre in vorzüglicher Hochachtung zu verharren
Euer Wohlgebohren gehorsamster Diener CLA von Scholley Malsfeld dℓ:
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a. Drey Frau und Fräulein Schwestern, als Frau Wil helmine von Beaulieu, Fräulein Caroline von Lindau, und Frau Marie von Düring.
b. Die Frau von Beaulieu, Fräulein von Lindau und Frau von Düring