Charlotte v. Stein an Knebel 15. 7. 1783 (StG 6, 166)
Weimar 3./15. 7. 1783
Ihr Urteil über ‚Wilhelm Meister‘, das mir Goethe hat lesen lassen, war ganz vortrefflich; es war ganz aus meiner Empfindung heraus gesprochen, und doch hätte ich Dies auszudrücken nicht finden können ... Goethe grüßt Sie tausendmal.