Sophie v. Schardt an Knebel 26. 5. 1784
B2 243a
Weimar 2. Hälfte Mai 1784
Goethe läßt mir und Schardt die Erlaubnis in seinem Garten während seiner Abwesenheit zu leben, sein Geist wird die Stätte nicht verlassen, und ich freue mich gar sehr auf diesen Aufenthalt in dem freundlichen Tal ... Wir haben diese Zeit her fast jeden Abend im freundschaftlichen Kreise auf Goethens Altan gesessen, wo es uns jedesmal wohl gewesen ist.