Wohlgebohrner
HochzuEhrender Herr Geheimde Rath!
Hierdurch habe die Ehre Euer Wohlgebohren die verlangte
Abschrifft der von dHℓ: Commerzien-Rath Streiber erhalte-
nen General-Quittung zu übersenden.
Die in Dero HochzuEhrenden mir mitgetheilte Rechnung dHℓ:
von Salis ist mir nicht nur bekannt, sondern sie ist auch in
der Haupt-Summe mit derjenigen, die von ihm selbst em-
pfangen habe, vollkommen gleichlautend. Euer Wohlge-
bohren richtigen Einsicht will aber lediglich anheim stellen;
ob auf die Beyfüge, worin Hℓ: von Salis quittirt ohne ei-
ne Summe auszudrücken, worin er sich von der Ausrich-
tung des letzten Willens des seeℓ: Lindau feyerlich los-
sagt, und diese Besorgung Euer Wohlgebohren überträgt, | 2 |
wohl mit Bestand Rechtens eine Zahlung leisten können?
Wäre es demselben gefällig gewesen, mich darüber mit einer
hinreichenden Erklärung zu beehren, so würde die Berichti-
gung der Rechnung sofort geschehen seyn. Sie findet daher
itzt keinen Anstand, nur muß wegen der kürtzlich gethanen
Übermachung so starcker Summen, mir noch einige gütige
Nachsicht, biß wieder was eingehet, und anbey die anerbot-
tene vidimirte Copey der Vollmacht gehorsamst erbitten.
Wormit in ausnehmendster Hochachtung lebenslang be-
harre
Euer Wohlgebohren
gehorsamster Diener
CLA von Scholley
Malsfeld
dℓ:
G. erhalte die verlangte Abschrifft der von J. L. Streiber erhaltenen General-Quittung (für das Legat P. Im Baumgartens). Auf die ihm bereits bekannte, von G. mitgetheilte Rechnung U. von Salis-Marschlins' sei S. bisher nicht eingegangen, weil dessen hier beiliegende Quittung unzureichend sei (vgl. RA 1, Nr. 91). Die Begleichung der Rechnung finde itzt keinen Anstand. S. bitte lediglich um einen Zahlungsaufschub und um eine vidimirte Copey der Vollmacht von Salis-Marschlins für G. (vgl. RA 1, Nr. 96).
Wohlgebohrner HochzuEhrender Herr Geheimde Rath!
Hierdurch habe die Ehre Euer Wohlgebohren die verlangte Abschrifft der von dHℓ: Commerzien-Rath Streiber erhaltenen General-Quittung zu übersenden.
Die in Dero HochzuEhrenden mir mitgetheilte Rechnung dHℓ: von Salis ist mir nicht nur bekannt, sondern sie ist auch in der Haupt-Summe mit derjenigen, die von ihm selbst empfangen habe, vollkommen gleichlautend. Euer Wohlgebohren richtigen Einsicht will aber lediglich anheim stellen; ob auf die Beyfüge, worin Hℓ: von Salis quittirt ohne eine Summe auszudrücken, worin er sich von der Ausrichtung des letzten Willens des seeℓ: Lindau feyerlich lossagt, und diese Besorgung Euer Wohlgebohren überträgt,| 2 | wohl mit Bestand Rechtens eine Zahlung leisten können? Wäre es demselben gefällig gewesen, mich darüber mit einer hinreichenden Erklärung zu beehren, so würde die Berichtigung der Rechnung sofort geschehen seyn. Sie findet daher itzt keinen Anstand, nur muß wegen der kürtzlich gethanen Übermachung so starcker Summen, mir noch einige gütige Nachsicht, biß wieder was eingehet, und anbey die anerbottene vidimirte Copey der Vollmacht gehorsamst erbitten. Wormit in ausnehmendster Hochachtung lebenslang beharre
Euer Wohlgebohren gehorsamster Diener CLA von Scholley Malsfeld dℓ: