[Druckseite XVII]

Hinweise zur Benutzung

Die Angaben zur Handschrift (H) sind so gegliedert, dass dem Besitznachweis und der Handschriftenbeschreibung im engeren Sinne (Umfang, Schreiber, Schreibmaterial usw.) Angaben allgemeiner Art folgen, z. B. solche zur Provenienz. Die Formatangaben beziehen sich auch bei Doppelbättern jeweils auf die Größe des Einzelblatts (Breite × Höhe in cm). Bei Siglen mit Exponenten (h1, h2, E1, E2 ...) gelten diese jeweils nur für die Überlieferung des betreffenden Briefes.

Die Formulierung „Verbleib unbekannt“ bedeutet: Die Existenz des Briefes ist sicher, die Handschrift aber nicht nachweisbar. Die Formulierung „nicht überliefert“ ist synonym mit ‚verschollen‘ zu verstehen, das heißt, zum Zeitpunkt des Erscheinens eines Bandes ist der Aufbewahrungsort des Briefes den Herausgebern nicht bekannt. Die Formulierung „vernichtet“ wird nur verwendet, wenn es konkrete Hinweise auf die Vernichtung einer Handschrift gibt. Im Fall der Formulierung „nicht bekannt“ ist es zweifelhaft, ob ein Brief überhaupt existiert hat.

Hinweise auf Faksimiles sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit als zusätzliche Information gedacht.


Der Kommentar bietet Überlieferungsvarianten, also Varianten, die nicht auf den Autor selbst zurückgehen, in all den Fällen, in denen ein Brief nicht nach einem autorisierten Textzeugen, sondern nach einer von mehreren nicht autorisierten Abschriften oder nach einem von mehreren nicht autorisierten Drucken wiedergegeben werden muss. Damit soll der Benutzer in die Lage versetzt werden, die Entscheidung der Herausgeber nachzuvollziehen und den Text auch derjenigen Textzeugen zu rekonstruieren, die mutmaßlich weniger zuverlässig sind, die aber gleichfalls auf autorisierten Textzeugen, meist der Handschrift der Ausfertigung, basieren.


Die Erläuterungen folgen dem Grundsatz, dass jeder Brief unter Vermeidung allzu vieler Verweise für sich allein verständlich kommentiert sein soll. Verweise in den Einzelstellenerläuterungen finden in der Regel nur innerhalb eines Bandes statt, wobei die beiden ersten Bände, die die Briefe des jungen Goethe enthalten, eine Ausnahme bilden und als Einheit verstanden werden. Kürzere Erläuterungen werden wiederholt und gelegentliche Redundanzen in Kauf genommen. [Druckseite XVIII] Verweise in der Form „vgl. 25,3–5“ beziehen sich auf den jeweils vorliegenden Textband (S. 25, Zeile 3–5), Verweise in der Form „vgl. zu 25,3–5“ auf den jeweils vorliegenden Kommentarband, nämlich auf die der Lemmazahl (25,3–5) folgende Erläuterung. Bei Verweisen in andere Bände tritt jeweils Sigle und Bandzahl davor (z. B.: vgl. GB 2 I, 25,3–5; vgl. GB 2 II, zu 25,3–5).

Zitate aus Goethes Werken folgen der WA, es sei denn, es gibt eine verbesserte Edition, wie im Fall der frühen Werke die Ausgabe „Der junge Goethe“ von Hanna Fischer-Lamberg (DjG3), im Fall der Tagebücher die von Jochen Golz unter Mitarbeit von Wolfgang Albrecht, Andreas Döhler und Edith Zehm herausgegebene historisch-kritische Edition (GT) oder im Fall von Goethes Autobiographie die von Siegfried Scheibe besorgte Akademie-Ausgabe „Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit“ (AA DuW).

Für Werke Dritter sind die von Goethe benutzten Ausgaben maßgebend. Sind diese nicht bekannt oder nicht zugänglich, treten andere zeitgenössische oder, wenn vorhanden, historisch-kritische Ausgaben an deren Stelle. Bibelstellen sind nach einer zeitgenössischen Luther-Bibel zitiert (Luther-Bibel 1768), da gelegentlich nicht nur der Nachweis eines Zitats, sondern auch dessen Wortlaut von Bedeutung sein kann.

Fremdsprachige Zitate aus Briefen und Werken werden übersetzt, gelegentlich auch fremdsprachige Titel, wenn diese besonders lang sind und/oder wenn sie Hinweise auf den Inhalt der oft entlegenen Werke geben. Übersetzungen ohne Angabe des Übersetzers stammen von den Herausgebern.

Der Entlastung des Kommentars dienen die kommentierten Personen- und Werkregister sowie eine Reihe vorangestellter Verzeichnisse, die von Goethe verwendete Abkürzungen auflösen sowie Informationen zu Geld, Währung, Maß und Gewichten enthalten.