Briefe an Goethe: RA 1, Nr. 93a+
Von Jean Antoine Joseph de Castrop

5. Februar 1779, Weimar

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An
Den Herrn Geheimden Legations-­
   Rath, Goethe,


   ganz gehorsamstes Pro Memoria


Das gnädigste höchst venerierliche
Rescript von 19den Jan: a. c. in
betrℓ: des hiesigen Landstraße-­
Baues, nach welchen Ew: Hochwohl-
gebℓ: die Direction deßelben gnä-
digst übertragen worden ist, ent-
hält bloß das Wege-­Bau-­Geschäfte,
alleine, sonder einige Berührung des allhie-
sigen Stadtpflaster-­Baues. Weil
nun aber das Stadtpflaster-­Bau-
wesen von jeher und allezeit mit dem
Landstraßen-­Bau connex gewe-
sen, mithin unter einer Direc-
tion gestanden und veranstaltet worden; So habe
es meiner Schuldigkeit gemäß
zu seyn erachtet, Ew: Hochwohlgebℓ
diesen Umstand hierdurch ge-
horsamst zu hinterbringen, und | 2 |
zugleich anheim zu stellen, ob
es nicht gut wäre diejenige Wege
einzuschlagen, damit auch diese qaest:
Bau-­Angelegenheit unter einer
Direction wie vormahls zusammen
verbleiben könnte. Ich habe
die Ehre mit vollkommster Hochachtung
zu verharren

   Ew: p



   


S:  LATh - HStA Weimar (Konzept)  D:  Bradish 210f.  B : 1779 Februar 1 (WA IV 4, Nr. 778)  A : - 

Promemoria: Das herzogliche Reskript vom 19. Januar übertrage G. lediglich die Direktion des Wegebaugeschäftes ohne die Aufgaben über den Stadtpflasterbau. Vorschlag, auch diese Bauangelegenheit unter G.s Direktion zu stellen, weil sie immer mit dem Landstraßenbau verbunden gewesen war (vgl. Reskript von Herzog Karl August vom 23. Februar).

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 An Den Herrn Geheimden Legations-­  Rath, Goethe,

  ganz gehorsamstes Pro Memoria

 Das gnädigste höchst venerierliche Rescript von 19den Jan: a. c. in betrℓ: des hiesigen Landstraße-­ Baues, nach welchen Ew: Hochwohl- gebℓ: die Direction deßelben gnädigst übertragen worden ist, enthält bloß das Wege-­Bau-­Geschäfte, alleine, sonder einige Berührung des allhiesigen Stadtpflaster-­Baues. Weil nun aber das Stadtpflaster-­Bauwesen von jeher und allezeit mit dem Landstraßen-­Bau connex gewesen, mithin unter einer Direc tion gestanden und veranstaltet worden; So habe es meiner Schuldigkeit gemäß zu seyn erachtet, Ew: Hochwohlgebℓ diesen Umstand hierdurch gehorsamst zu hinterbringen, und| 2 | zugleich anheim zu stellen, ob es nicht gut wäre diejenige Wege einzuschlagen, damit auch diese qaest: Bau-­Angelegenheit unter einer Direction wie vormahls zusammen verbleiben könnte. Ich habe die Ehre mit vollkommster Hochachtung zu verharren   Ew: p

 

 

 
 

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Zitierhinweis

Online-Edition:
RA 1, Nr. 93a+, in: https://goethe-biographica.de/id/RA01_0093_00103.

Druck des Regests in: Ergbd. 1-5, 542.

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