BuG: BuG II, A 1267
Ilmenau 25./28. 6. 1781

Goethe und J. L. Eckardt, Bericht an Carl August 14. 7. 1781 (J. Voigt S. 149)

Ilmenau 25./28. 6. 1781

Ew. p gnädigster Vorschrift gemäs, haben wir uns am 25sten des vorigen Monats nach Ilmenau begeben und daselbst zu anständiger Bewirthung der Deputirten des Churhauses und des F. S. Hauses Gotha die nöthigen Einrichtungen gemacht. Des andern Tages Abends traf vorerst der S. Goth. Hofmarschall und Cammerrath von Franckenberg ein und lies uns durch den mitgebrachten Canzellist seine Ankunft wissen, begab sich auch sogleich selbst zu uns, ohne unser Gegencompliment zuerwarten, als welches er auf dem Wege zu uns von dem bey uns gehabten Secretär Schmidt empfing. Einige Stunden nachher lies uns auch der Chursächsische Oberaufseher von Taubenheim seine Ankunft, iedoch nur durch seinen Bedienten, wissend machen, dem wir ebenfalls durch einen Bedienten das Gegencompliment abstatten, uns in Ansehung der Bewillkommnungsvisite mit der Anwesenheit des S. Goth. Deputirten entschuldigen und ihn zu einem Abendessen einladen ließen, welche Einladung er auch annahm, daß also beede fremde Deputirte den ersten Abend bey uns zubrachten. Den folgenden Morgen machten wir die Gegenvisiten, ließen auch gegen zehen Uhr zur Conferenz auf dem Rathhause per Secretarium einladen, dergleichen wir auch die folgenden Tage vor ieder Session thaten. In den Sessionen sassen der Chursächsische und der S. Goth. Deputirte oben an dergestalt, daß iener die Hand hatte, ich, der Geheime Rath Göthe, sas an der Querseite der Tafel neben dem Electorali, ich, der Hofrath Eckardt, aber dem letztern gegen über und der Secretär dem S. Goth. Deputirten ex opposito. Die alleinige Verführung des Protocolls, dessen Communication per Dictaturam, der Vortrag und was sonst vom Directorio dependirt, ist nicht dem mindesten Widerspruch ausgesezt und überhaupt das Betragen der beeden fremden Deputirten so beschaffen gewesen, daß wir es gegen Ew. p. unterthänigst zurühmen für unsere Schicklichkeit erachten, so wie hingegen auch wir uns bestrebt haben, ihnen alle mögliche Höflichkeiten zu erzeigen und es weder in Ansehung der Verpflegung noch in Ansehung der Unterhaltung nach der Beschaffenheit des Orts und der übrigen Umstände, an irgend etwas verwinden zulassen ...

Wenn die Berichtigung sämtlicher Conferenzpuncte nur von unserm Fleis und Eiffer abgehangen hätte, so würde gewis deren keiner unerörtert geblieben seyn. Da aber dazu die Mitwirkung anderer erforderlich war, so konten wir dem gemeinen Schicksal der Conferenzen, nach welchem immer die wenigsten Puncte zur Richtigkeit gelangen, die meisten auf Relationen und weitere Communicationen gestellt werden, nicht entgehen.

Ungenannt, Protokoll über die Bergwerksverhandlungen (J. Voigt S. 151)

Ilmenau 25./28. 6. 1781

[Gemäß dem Protokoll über die Sitzung vom 27. Juni wurde die Konferenz dadurch eröffnet,] daß der H. geheimde Rat Goethe, proponendo, die traurigen Schicksaale und den gänzlichen Verfall des vorigen hiesigen Bergbaues, Serenissimi Saxo-Vinarsis Höchste Intention zu dessen Wieder-Angriff, die von Höchst Denenselben desfallß eingeschlagenen Wege und die gegenwärtige Lage der Sache kürzlich anführte, und vermöge besondern gnädigsten Auftrags, nicht nur die von Churfürstler und Herzogl. S. Gothaischer Seite bezeigte und zugesicherte freundvetterliche Bereitwilligkeit zur Beförderung des diesseitigen Vorhabens mit dem verbindlichsten Danck anerkannte, sondern auch von Seiten seines Hofes die möglichste Nachgiebigkeit, in Ansehung der jezigen Conferenz-Objectorum, versicherte, jedoch dann mit beyfügte, daß, wenn wieder alles Wünschen und Hoffen, das intendirende gütliche Abkommen in totum oder in tantum entstehen solte, es Sereniß: Saxo-Vinariensi, wegen ihres allzugroßen landes herrlichen Interesse und des aus der Auflässigkeit, vornemlich auf Sie und dero Amt und Stadt Illmenau, redundirenden unvermeidlichen Schadens nicht zu verdencken seyn werde, wenn HöchstDieselben, der bestehenden Differenzien ohnerachtet, Sich von dem würcklichen Wieder-Angriff nicht abhalten ließen, da zumalen die jezo nicht zu vergleichende Differenzien bis zur Zeit der würcklichen Erhebung des Zwanzigsten und des Zehenden und der Existenz desjenigen fonds, woraus allenfallß die gemachten Ansprüche zu bestreiten seyn möchten, ganz füglich entweder noch in Güte oder vor denen receßmäßigen Austraegis erörtert werden könnten.

[Die Abgeordneten Chursachsens und Sachsen-Gothas versicherten,] daß sie ebenfallß zur größten Billigkeit und möglichsten Nachgiebigkeit gnädigst instruiret seyen, es auch an ihrer Seite an nichts verwinden lassen würden, was zur Beförderung eines gütlichen Abkommens und Erleichterung des S. Weimarischen Vorhabens gereichen könne.

Zitierhinweis

Online-Edition:
BuG II, BuG02_A_1267 (Ernst Grumach/Renate Grumach), in: https://goethe-biographica.de/id/BuG02_A_1267.

Entspricht Druck:
BuG II, S. 305 f. (Ernst Grumach/Renate Grumach).

Zurück zum Seitenanfang