BuG: BuG II, A 1227
Weimar vor 19. 5. 1781

Gutachten 19. 5. 1781 (Bürgin S. 150)

Weimar vor 19. 5. 1781

Wir haben ... über den desfallsigen Kosten-Betrag [für die Ausbildung des Sohnes von Musketier Krech zum Chirurgen] Erkundigungen eingezogen, da denn die hiesigen Feldschers versicherten, daß, ohne den andern erforderlichen Aufwand, an Aufdingungs- und Lossprechungs-Kosten, ein Bette, Kleidungs-Stücke, und sonst währenden 3jährigen Lehr-Zeit meistens 60–70 Rthl. Lehrgeld gegeben würden, und das geringste Quantum in 50 Rthl. bestehe. Daraufhin haben wir die Eltern vernommen, wie viel sie hierzu, nach ihren Vermögens-Umständen, beytragen könnten? und haben sich selbige, ob es ihnen gleich äußerst schwer bey ihrer Dürftigkeit fallen würde, anheischig gemacht, für Beytreibung aller übrigen Kosten selbst zu sorgen, wenn nur das Lehrgeld als ein Gnaden-Geschenk verabreicht werden wollte. Der Feldscher Eylenstein will mit 36 Rthl. Lehrgeld auf vier Jahre zufrieden seyn.

Zitierhinweis

Online-Edition:
BuG II, BuG02_A_1227 (Ernst Grumach/Renate Grumach), in: https://goethe-biographica.de/id/BuG02_A_1227.

Entspricht Druck:
BuG II, S. 299 (Ernst Grumach/Renate Grumach).

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