Briefe an Goethe: RA 1, Nr. 177d+
Von Karl August Herzog von Sachsen-Weimar und Eisenach an Jakob Friedrich von Fritsch, Christian Friedrich Schnauß und Goethe

21. Dezember 1783, Weimar

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Der Stadthalter von Erfurth kam gestern früh zu mir, schien
des Vorgangs wegen ziemℓ. betreten zu seyn, u. kündigte mir
an daß er sich von Redeckern geschieden habe, dieser also seyn
Hauß verlaße, u. sich wo anderst unterthun würde; auf mein befragen
sagte mir der St. H: Redecker würde wahrscheinℓ. bald Erfurth ganz
verlaßen, u. sich in Wien od. Wetzlar setzen, um seine Sache jegen
mich aufs beste außzufechten; es würde dieses künftig hin sein Haupt
Endzweck u. beschäftigung seines lebens seyn.


Redecker ist kein Mayntzischer Diener; den titel hat er von Darm-
stadt, u. genießet biß jezt bloß Mayntzischen Schutz.


Der Stadthalter hat sich also von der Gantzen Sache loßgesagt; ich habe
dieses angenommen, u. ihm meine Zufriedenheit bezeigt daß ich diesen
Handel nun bloß mit Redeckern außzumachen habe, ohne
jegen u. mit den Stadth: compromittirt zu seyn; ich habe ihm erklärt
daß ich ihn von nun an als einen gantz fremden in dieser Sache be-
trachtete u. wir diese Sache betrℓ. nichts mehr miteinander zu thun haben
würden. Es ist also unter uns keine weitere Rede davon gewesen.
Uberlegen nun die Herren was zu thun ist, u. geben mir baldigst
Ihre Meynung zu Erkennen.


Karl August HzS.


    Vert


S:  LATh - HStA Weimar  D:  Bergmann, in: Zeitschr. f. Thür. Gesch. 32 (1937), 139f.  B : -  A : von J. F. von Fritsch, C. F. Schnauß und G., 1783 Dezember 21 (LATh - HStA Weimar) 

K. T. von Dalberg sei gestern früh zu S. gekommen und habe erklärt, daß er sich von C. L. Redecker getrennt habe. Dieser würde Erfurt verlassen und von Wien oder Wetzlar aus seine Sache gegen S. ausfechten. Redecker sei auch kein mainzischer Diener. Da Dalberg sich von Redecker losgesagt habe, stehe diese Angelegenheit nicht mehr zwischen jenem und S. - Überlegen nun die Herren was zu tun ist [...].

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 Der Stadthalter von Erfurth kam gestern früh zu mir, schien des Vorgangs wegen ziemℓ. betreten zu seyn, u. kündigte mir an daß er sich von Redeckern geschieden habe, dieser also seyn Hauß verlaße, u. sich wo anderst unterthun würde; auf mein befragen sagte mir der St. H: Redecker würde wahrscheinℓ. bald Erfurth ganz verlaßen, u. sich in Wien od. Wetzlar setzen, um seine Sache jegen mich aufs beste außzufechten; es würde dieses künftig hin sein Haupt Endzweck u. beschäftigung seines lebens seyn.

 Redecker ist kein Mayntzischer Diener; den titel hat er von Darmstadt, u. genießet biß jezt bloß Mayntzischen Schutz.

 Der Stadthalter hat sich also von der Gantzen Sache loßgesagt; ich habe dieses angenommen, u. ihm meine Zufriedenheit bezeigt daß ich diesen Handel nun bloß mit Redeckern außzumachen habe, ohne jegen u. mit den Stadth: compromittirt zu seyn; ich habe ihm erklärt daß ich ihn von nun an als einen gantz fremden in dieser Sache betrachtete u. wir diese Sache betrℓ. nichts mehr miteinander zu thun haben würden. Es ist also unter uns keine weitere Rede davon gewesen. Uberlegen nun die Herren was zu thun ist, u. geben mir baldigst Ihre Meynung zu Erkennen.

Karl August HzS.

   Vert

 

 
 

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Online-Edition:
RA 1, Nr. 177d+, in: https://goethe-biographica.de/id/RA01_0177_00202.

Druck des Regests in: Ergbd. 1-5, 549.

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