Briefe an Goethe: RA 1, Nr. 81
Von Karl Ludwig August von Scholley an Ulysses von Salis-Marschlins

21. Februar 1778, Malsfeld in Hessen

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Euer Hochwohlgebohrn soll nach der disposition
des seelℓ: Hℓ. Lieutenants von Lindau.
1) für Peter im Baumgarten 2000 rℓ in Louisdor
wovon jedoch die jährlich im Herbst 1777 und 1778
fällige Pension von 20 Louisneufs wenn sein
Tod, nachdem selbige ausgezahlt wären, erfolgte
mithin 40 Louisneufs gekürzt werden sollen.
2) für Andreas Führer im Jul: 1778 eine dreyjäh-
rige Pension von 42 Louisneufs ausgezahlt werde
Seine Frau und Fräulein Schwestern haben
sich aus Großmuth und zärtlicher Liebe für ihren
verstorbenen einzigen Bruder diesen den
Rechten nach sonst ungültige Willens Verordnung
zu erfüllen, entschlossen, und mir aufgetragen
diese ihre Entschliessung Euer Hochwohlgebohrn
bekant zu machen.

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Solche gehet dahin, daß


1) das Legat für Peter im Baumgarten von 2000 rℓ
solcher Gestalt ausgezahlt werden solle, daß die
2 jährige Pension von 1777 und 1778. für selbigen
davon abgezogen, und auf Dero seinethalben ein
gesandte Rechnung bezahlt würden.


2) daß gedachte 2000 rℓ nach bemerkten Abzug der 40
Louisnfs dahin, wo dieselben verordneten, und wenn
es nach Dero Willens Meynung sey an dHℓ. Geheimden
Conferenz Rath Göthe zu Weimar gegen gehörige
Quittung ausgezahlt werden solten. Weil
aber durch beregten Abzug die Rechnung für Peter
im Baumgarten so wenig als durch die 3jährige
Pension von 42 Louisnfs die Rechnung für Andre
Führer getilget würden, so wolten sie


3) Euer Hochwohlgebℓ: nicht nur gemeldte 42 Louis
neufs zahlen, sondern auch noch 16 3/4 Louisneufs
zuschiessen, damit dieselben gedachter Rechnungen
halben vollkommen befriedigt und schadlos | 3 |
gehalten würden.


Dargegen lebten Sie der Hoffnung, daß sich Euer
Hochwohlgebohrn gefallen lassen würden, die Rech-
nungen zu quittiren und anbey allen fernern
Ansprüchen aus angeführter disposition bester
form Rechtens zu entsagen: auch dahin gütigst zu
sorgen, daß über die Auszahlung des Legats von
2000 rℓ für Peter im Baumgarten, da derselbe
unmündig ist entweder von dessen Eltern, wenn
solche noch im leben, oder von dessen Vormünder
eine zu Recht beständige Quittung mit eben-
mässiger Entsagung aller weitern Anforde-
rungen beregter Disposition wegen ausge-
stelt werde. Diese Geschäffte völlig zustande
zu bringen und zu berichtigen, haben mir
meine Pflegbefohlnen übertragen, Euer Hoch-
wohlgebohrn ersuche daher gehorsamst Dero
Entschliessungen, wenn, wie und wohin die
Gelder ausgezahlt werden sollen, mir gütigst | 4 |
bekant zu machen. Zu Cassel habe mich schon nach
Wechseln umgethan, und selbige sind mir zu
gesagt worden: mithin liesse sich wohl alles in
nächst bevorstehender Frankfurther OsterMeß
am geschiktesten und besten ins Reine bringen
Indessen ist es mir angenehm, hierdurch Gele-
genheit überkommen zu haben, die ausnehmende
Hochachtung zu bekenen, wormit lebenslang
zu verbleiben die Ehre habe.


   G G D​r
    C L A von Scholley


S: GSA 30/82,2 Bl. 6-7  D: -  B: -  A: -  V: Abschrift 

S. nennt die testamentarischen Bestimmungen H. J. von Lindaus zugunsten P. Im Baumgartens und A. Feurers. Lindaus Schwestern (vgl. RA 1, Nr. 82) hätten diese den Rechten nach sonst ungültige Willens Verordnung anerkannt und S. mit der Ausführung beauftragt. Die Pensionskosten für Im Baumgarten erhalte Salis-Marschlins aus dessen 2000 Reichstaler betragendem Legat. Auch die nicht aus den Legaten zu deckenden Unkosten werde er erstattet bekommen. Der Rest der 2000 Reichstaler werde, wenn es Salis-Marschlins' Wille sei, an G. ausgezahlt werden. Erläuterung der Bedingungen, unter denen S. die Gelder auszahlen werde.


Beilage(n) zuRA 1, Nr. 91.
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 Euer Hochwohlgebohrn soll nach der disposition des seelℓ: Hℓ. Lieutenants von Lindau. 1) für Peter im Baumgarten 2000 rℓ in Louisdor wovon jedoch die jährlich im Herbst 1777 und 1778 fällige Pension von 20 Louisneufs wenn sein Tod, nachdem selbige ausgezahlt wären, erfolgte mithin 40 Louisneufs gekürzt werden sollen. 2) für Andreas Führer im Jul: 1778 eine dreyjährige Pension von 42 Louisneufs ausgezahlt werde Seine Frau und Fräulein Schwestern haben sich aus Großmuth und zärtlicher Liebe für ihren verstorbenen einzigen Bruder diesen den Rechten nach sonst ungültige Willens Verordnung zu erfüllen, entschlossen, und mir aufgetragen diese ihre Entschliessung Euer Hochwohlgebohrn bekant zu machen.

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 Solche gehet dahin, daß

 1) das Legat für Peter im Baumgarten von 2000 rℓ solcher Gestalt ausgezahlt werden solle, daß die 2 jährige Pension von 1777 und 1778. für selbigen davon abgezogen, und auf Dero seinethalben ein gesandte Rechnung bezahlt würden.

 2) daß gedachte 2000 rℓ nach bemerkten Abzug der 40 Louisnfs dahin, wo dieselben verordneten, und wenn es nach Dero Willens Meynung sey an dHℓ. Geheimden Conferenz Rath Göthe zu Weimar gegen gehörige Quittung ausgezahlt werden solten. Weil aber durch beregten Abzug die Rechnung für Peter im Baumgarten so wenig als durch die 3jährige Pension von 42 Louisnfs die Rechnung für Andre Führer getilget würden, so wolten sie

 3) Euer Hochwohlgebℓ: nicht nur gemeldte 42 Louis neufs zahlen, sondern auch noch 16 3/4 Louisneufs zuschiessen, damit dieselben gedachter Rechnungen halben vollkommen befriedigt und schadlos| 3 | gehalten würden.

 Dargegen lebten Sie der Hoffnung, daß sich Euer Hochwohlgebohrn gefallen lassen würden, die Rechnungen zu quittiren und anbey allen fernern Ansprüchen aus angeführter disposition bester form Rechtens zu entsagen: auch dahin gütigst zu sorgen, daß über die Auszahlung des Legats von 2000 rℓ für Peter im Baumgarten, da derselbe unmündig ist entweder von dessen Eltern, wenn solche noch im leben, oder von dessen Vormünder eine zu Recht beständige Quittung mit ebenmässiger Entsagung aller weitern Anforderungen beregter Disposition wegen ausgestelt werde. Diese Geschäffte völlig zustande zu bringen und zu berichtigen, haben mir meine Pflegbefohlnen übertragen, Euer Hochwohlgebohrn ersuche daher gehorsamst Dero Entschliessungen, wenn, wie und wohin die Gelder ausgezahlt werden sollen, mir gütigst| 4 | bekant zu machen. Zu Cassel habe mich schon nach Wechseln umgethan, und selbige sind mir zu gesagt worden: mithin liesse sich wohl alles in nächst bevorstehender Frankfurther OsterMeß am geschiktesten und besten ins Reine bringen Indessen ist es mir angenehm, hierdurch Gelegenheit überkommen zu haben, die ausnehmende Hochachtung zu bekenen, wormit lebenslang zu verbleiben die Ehre habe.

 G G D​r   C L A von Scholley

 

 
 

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Zitierhinweis

Online-Edition:
RA 1, Nr. 81, in: https://goethe-biographica.de/id/RA01_0081_00089.

Druck des Regests: RA 1, Nr. 81.

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