Briefe an Goethe: RA 1, Nr. 175a+
Von Christian Ludwig Redecker an Jakob Friedrich von Fritsch, Christian Friedrich Schnauß und Goethe

5. Oktober 1783, Erfurt

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Denen zum Hochfürstℓ Sächsischen Hochpreisligen Geheimden Consilio in
Weimar verordneten Herren ist erinnerlich, auch erhellet es zum Ueberflus aus
der Anlage, in welcher Maasse ich dorten behandelt worden bin. Nun hat zwar
des Herrn Herzogs Durchlaucht das mir angethane Unrecht völlig anerkannt,
u. ist mit Selbigem die Sache beygeleget. Da aber die Herren, unter andern
mit dafür da sind darauf zu sehen, daß die Gewalt des Fürsten nicht gemisbrau-
chet wird diese Obliegenheit unterdessen von Denenselben, wie ich nunmehro in
Erfahrung gebracht habe, bey diesem Vorgang unterlassen worden ist, und die Sache
eine ganz andere Wendung genommen haben würde wenn ich zuförderst wie es
Billig- u. Gerechtigkeit mit sich brachte, gehoeret worden wäre; so stelle denen
Herren ich es anheim, ob Dieselben gesonnen sind mir binnen hier und dem
20sten des künftigen Monaths wegen dieser Behandlung Genugthuung zu
geben ansonsten ich die leztere zu bekommen wissen werde.




    D. Redecker



   Ist also an sämmtℓ. Glieder des Geh. Consilii, an jeden einzeln, eingegangen
den 7. 8br 1783.


   Vert


S: LATh - HStA Weimar (Abschrift von J. F. von Fritsch)  D: Bergmann, in: Zeitschr. f. Thür. Gesch. 32 (1936), 118  B: -  A: an K. T. von Dalberg, 1783 Oktober (WA IV 51, Nr. 1800a) 

R. erinnert an das ihm im Gefolge seiner Auseinandersetzungen mit dem Kammerpräsidenten J. A. A. von Kalb angetane Unrecht und verweist auf die Anlagen. Herzog Karl August habe dieses Unrecht inzwischen anerkannt (Entlassung Kalbs als Kammerpräsident am 7. Juni 1782). R. fordere nunmehr bis zum 20. Oktober auch Genugtuung von den Geheimen Räten, da es diesen obliege, darauf zu sehen, daß die Gewalt des Fürsten nicht gemisbrauchet wird.


Anlage(n): R.s Supplik an den Schöppenstuhl zu Jena vom 1. November 1782 (Abschrift); Antwort darauf vom 5. Dezember 1782 an G. A. Graberg (Abschrift).
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 Denen zum Hochfürstℓ Sächsischen Hochpreisligen Geheimden Consilio in Weimar verordneten Herren ist erinnerlich, auch erhellet es zum Ueberflus aus der Anlage, in welcher Maasse ich dorten behandelt worden bin. Nun hat zwar des Herrn Herzogs Durchlaucht das mir angethane Unrecht völlig anerkannt, u. ist mit Selbigem die Sache beygeleget. Da aber die Herren, unter andern mit dafür da sind darauf zu sehen, daß die Gewalt des Fürsten nicht gemisbrauchet wird diese Obliegenheit unterdessen von Denenselben, wie ich nunmehro in Erfahrung gebracht habe, bey diesem Vorgang unterlassen worden ist, und die Sache eine ganz andere Wendung genommen haben würde wenn ich zuförderst wie es Billig- u. Gerechtigkeit mit sich brachte, gehoeret worden wäre; so stelle denen Herren ich es anheim, ob Dieselben gesonnen sind mir binnen hier und dem 20sten des künftigen Monaths wegen dieser Behandlung Genugthuung zu geben ansonsten ich die leztere zu bekommen wissen werde.

  D. Redecker


  Ist also an sämmtℓ. Glieder des Geh. Consilii, an jeden einzeln, eingegangen den 7. 8br 1783.

  Vert

 

 
 

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Online-Edition:
RA 1, Nr. 175a+, in: https://goethe-biographica.de/id/RA01_0175_00191.

Druck des Regests in: Ergbd. 1-5, 546.

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