Briefe an Goethe: RA 1, Nr. 175
Von Generaldirektion der 2. Nürnbergischen Leibrentengesellschaft Nürnberg

13. Juni 1783, Nürnberg

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   Hochwohlgeborner
   insonders hochzuehrender Herr


Euer Hochwohlgebℓ Geehrtestes vom 5ten dieses ist
nebst dℓ eingeschloßen geweßnen 4 von [×]tlischen
Subscriptionen zu zur hiesigen 2ten Tontine richtig allhier eingelanget
u. sind sothane 4 Subscribenten unter
die Anzahl der sich fast tägℓ angebenden
Acktionisten bestens eingezeichnet worden.


Da die ausführliche Nachricht u Statuten
einer zweiten hiesigen Tontine nechster Tage
dem Druck übergeben werden; so tragen wir
fast Bedencken Denenselben
außer etℓn mitfolgenden avertissements
auch mit der gedruckten Nachricht von der
dießeitig ersten Tontine beschwehrlich
zu fallen. Wir behalten uns hingegen
die Erlaubniß bevor E. sobald als
wie Statuten die Preße werden verlaßen
haben, eine hinlängℓ Anzahl Exemplaren
davon übersenden u. fernrer gütigen Be-
mühung mit Bekanntmachung dieses
Instituts empfehlen zu doerfen


Die, schon dermalen
ehe noch der ausführℓ. Plan in dℓ Publikum ge-
kommen geschehene ansehnliche Sub-
scriptionen laßen sicher schließen,
es werden
nach deßen Bekanntmachung die Liebhaber sich
in kurzer Zeit in so großer Anzahl einfinden, daß längstens
mit Ende des Jahrs die Tontine wird können
geschloßen werden; wo sodan erst die Ein-
lag Gelder erlegt werden doerfen.


Indeßen ist auch bereits einigen Intereßenten
welche eben dermalen die zu dieser
Tontine bestimmte Gelder feyrend | 2 |
liegen – oder eben eingenommen, es doch
solche indeßen auf kurze Zeit nutzbar
anzulegen keine Gelegenheit hatten, die
Leistung geschehen, daß sothane
Gelder indeßen u. biß zu dem künftig
bestimmt werdenden Erlagtermin,
auf Verzinnßung mit 4 vom 100.
gegen formliche Schuldverschreibungen
hiesiger Republic übernommen
worden sind.


Ubrigens mit steter Hochachtung be
harrend
   Eu Hochwohlgebℓ

gehorsam-­ergebenste

RsStadt Nürbergℓe
LeibRenten Gesellschaft
Generaldirection.



   An Ihro
den Hℓ. JWv Goethe Hochwohlgebℓ
   zu Weimar
frey

S: Staatsarchiv Nürnberg  D: Hebel, in: Zeitschr. f. d. gesamte Versicherungswiss. 50 (1961) 384 (R)  B: an den Rat der Stadt Nürnberg, 1783 Juni 5 (WA IV 51, Nr. 1742a)  A: -  V: Konzept 

Die von G. gemeldeten vier Subskribenten (? P. Im Baumgarten, G. F. K. von Stein, Herzog Karl August und Herzogin Luise) zur hiesigen 2ten Tontine seien eingezeichnet worden. Demnächst werde G. eine ausreichende Anzahl Exemplare der "Nachricht und Statuten von der [...] Nürnbergischen zweiten Leibrenten-Gesellschaft" (Ruppert 2953) erhalten. Da großes Publikumsinteresse bestehe, werde mit Ende des Jahres die Tontine [...] geschlossen werden können. Dann seien die Einlag Gelder zu erlegen. Bereits eingezahlte Gelder seien von der Nürnberger Republik übernommen und mit 4 % verzinst worden.

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 Hochwohlgeborner  insonders hochzuehrender Herr

 Euer Hochwohlgebℓ Geehrtestes vom 5ten dieses ist nebst dℓ eingeschloßen geweßnen 4 von [×]tlischen Subscriptionen zu zur hiesigen 2ten Tontine richtig allhier eingelanget u. sind sothane 4 Subscribenten unter die Anzahl der sich fast tägℓ angebenden Acktionisten bestens eingezeichnet worden.

 Da die ausführliche Nachricht u Statuten einer zweiten hiesigen Tontine nechster Tage dem Druck übergeben werden; so tragen wir fast Bedencken Denenselben außer etℓn mitfolgenden avertissements auch mit der gedruckten Nachricht von der dießeitig ersten Tontine beschwehrlich zu fallen. Wir behalten uns hingegen die Erlaubniß bevor E. sobald als wie Statuten die Preße werden verlaßen haben, eine hinlängℓ Anzahl Exemplaren davon übersenden u. fernrer gütigen Bemühung mit Bekanntmachung dieses Instituts empfehlen zu doerfen

 Die, schon dermalen ehe noch der ausführℓ. Plan in dℓ Publikum gekommen geschehene ansehnliche Subscriptionen laßen sicher schließen, es werden nach deßen Bekanntmachung die Liebhaber sich in kurzer Zeit in so großer Anzahl einfinden, daß längstens mit Ende des Jahrs die Tontine wird können geschloßen werden; wo sodan erst die Einlag Gelder erlegt werden doerfen.

 Indeßen ist auch bereits einigen Intereßenten welche eben dermalen die zu dieser Tontine bestimmte Gelder feyrend| 2 | liegen – oder eben eingenommen, es doch solche indeßen auf kurze Zeit nutzbar anzulegen keine Gelegenheit hatten, die Leistung geschehen, daß sothane Gelder indeßen u. biß zu dem künftig bestimmt werdenden Erlagtermin, auf Verzinnßung mit 4 vom 100. gegen formliche Schuldverschreibungen hiesiger Republic übernommen worden sind.

Ubrigens mit steter Hochachtung be harrend  Eu Hochwohlgebℓ gehorsam-­ergebenste RsStadt Nürbergℓe LeibRenten Gesellschaft Generaldirection.


   An Ihro
den Hℓ. JWv Goethe Hochwohlgebℓ
   zu Weimar
frey

 

 
 

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Zitierhinweis

Online-Edition:
RA 1, Nr. 175, in: https://goethe-biographica.de/id/RA01_0175_00190.

Druck des Regests: RA 1, Nr. 175.

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